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Der Elternrat setzt sich aus Erziehungsberechtigten aller Kindergruppen zusammen.
Jährlich können neue Erziehungsberechtigte durch die Gruppenversammlungen hinzu gewählt werden. Er besteht aus mindestens 6 Personen, maximal jedoch aus 15 Personen.
Er soll in wesentlichen Angelegenheiten der Kindereinrichtung mitwirken. Die Eltern sollen mit den Erzieherinnen Vorschläge und Ideen entwickeln. Diese werden an den Elternrat weitergeleitet und nach Beschluss umgesetzt.
Durch die Beteiligung z. B. an der Festlegung der regelmäßigen Öffnungszeiten oder Weiterentwicklung der päd. Konzeption erhalten die Personensorgeberechtigten auch Einfluss auf Entscheidungen, die letzten Endes auch die Höhe ihrer Elternbeiträge beeinflussen. Damit werden die Souveränität der Eltern und die Verantwortung für die Art und Weise der Betreuung und Bildung ihrer Kinder in der Einrichtung deutlich gestärkt.
Bei Problemen kann der Elternrat durch den Träger bzw. durch die Leitung mit hinzugezogen werden.
Durch die Mitwirkung an wichtigen Veranstaltungen oder der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption erhalten die Erziehungsberechtigten auch Einfluss auf Entscheidungen und haben einen regelmäßigen Einblick auf die verantwortungsvolle Arbeit der Mitarbeiter der Kindereinrichtung.
Im Elternrat arbeiten mit: